Katzenhilfe Aachen e.V.
Haltung und Pflege
Die Katze in Nachbars Garten

Oft rufen uns Mitglieder an, die Probleme mit ihrem Nachbarn haben, der sich über Katzen in seinem Garten beschwert. Hierzu ist folgendes zu sagen: Die Rechtsprechung in Deutschland ist dazu unterschiedlich. Für uns von Bedeutung ist insbesondere ein Urteil des Oberlandesgerichtes Köln, wonach es ein Gartenbesitzer in Kauf nehmen muß, wenn ein Nachbar ein oder zwei Katzen hält, die sein Grundstück betreten. Sind es viele Katzen, so neigen die Gerichte eher dazu, den Katzen das Betreten der Grundstücke zu "untersagen". Man kann sicherlich kaum ein generelles Urteil erwarten, sondern es wird immer von Fall zu Fall entschieden.

In unserer täglichen Arbeit haben wir die Erfahrung gemacht, dass die Ursache solcher Auseinandersetzungen oft gar nicht bei den Katzen zu suchen ist, sondern oft mit ganz anderen Problemen zusammenhängt und auf alte Streitigkeiten zurückgeht. Neid und Mißgunst, alter Streit und Intoleranz gegenüber denjenigen, die ihr Leben anders gestalten als der Beschwerdeführer sind meist die tieferen Wurzeln dieser Auseinandersetzungen. Deshalb bieten wir unseren Mitgliedern und anderen Katzenfreunden immer an, als neutrale Beobachter erst einmal ein vermittelndes Gespräch zu führen. Dies hat schon oft geholfen, Streitigkeiten zu beheben. Wenn es nichts nützt, bleibt den Betroffenen meist nur der Weg zum Rechtsanwalt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, seinen eigenen Garten so einzuzäunen, daß die Katzen nicht mehr herauskönnen. Dies ist auch für die Tiere sicherer, aber natürlich mit Kosten verbunden. Da diese Einzäunung etwa 2 Meter hoch sein muß und außerdem noch einen nach innen abgewinkelten Zaunabschluß von ca. 50cm Breite haben sollte, wirkt der Zaun nicht gerade zierlich, was wiederum dem Nachbarn ein Dorn im Auge sein kann. Fachliche Beratung und Tips über den "katzensicheren Gartenzaun" bekommen sie natürlich bei uns.